Allgemeine Geschäftsbedingungen – Anmietung Ferienwohnung

Ferienunterkunft: Nussallee 2, Ferienwohnung Lichtblick - Top 4, A-9520 Sattendorf

Vermieter: Stefan Wagner, A-9184 St. Jakob i. Rosental

Für die Nutzung der oben genannten Ferienwohnung gelten folgende allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Buchung

Die Buchung kommt durch die schriftliche Buchungsbestätigung zu Stande, die dem Gast nach Terminabsprache mit dem Gastgeber per Mail übersandt wird. Mit der Buchung werden die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.

Aufenthalt

Die Ferienunterkunft inklusive Inventar und die zum Haus gehörenden Einrichtungen sind vom Gast pfleglich zu behandeln. Während der Mietzeit ist der Gast selbst für die Reinigung zuständig. Beim Verlassen der Wohnung ist darauf zu achten, dass die Fenster und Türen geschlossen, die Lichter ausgeschaltet und die Heizkörper zurückgedreht sind.

Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht gestattet.

Bei Verstößen gegen diese AGB ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Entschädigung besteht in diesem Fall nicht.

Zahlung

Der Gast ist verpflichtet den vereinbarten Mietpreis zu bezahlen. Es wird eine Anzahlung in Höhe von 50% der Gesamtsumme innerhalb von 14 Tagen nach Buchung fällig. Der Restbetrag ist spätestens bis Mietbeginn zu begleichen. Zahlungen sind auf das angegebene Konto oder in bar möglich.

Rücktritt

Im Falle eines Rücktritts sind folgende Entschädigungen zu bezahlen

Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn: 10% des Mietpreises

Rücktritt 29 Tage vor Mietbeginn bis Mietbeginn: 50% des Mietpreises

Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.

Bei einer Aufhebung des Vertrags durch den Vermieter auf Grund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände, die den gebuchten Aufenthalt unmöglich machen, sind dem Gast alle bis dahin geleisteten Zahlungen komplett zu erstatten. Eine weitere Haftung, etwa für Hotel- und Reisekosten, wird ausgeschlossen.

Haftung

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen. Auch für den Verlust von Gegenständen oder Diebstahl im Haus oder auf dem Grundstück wird vom Vermieter keine Haftung übernommen.

Die Nutzung des Mietobjekts inklusive Garten und Zubehör, erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr.

Für vom Gast verursachte Schäden haftet der Gast.

 

 

04/2024 SW